Amt für Ländliche
Entwicklung Oberfranken
(19.Juli 2023) Oberfranken - Die Sparmaßnahmen im Entwurf des Bundeshaushalts 2024 hätten für die bayerischen Ämter für Ländliche Entwicklung dramatische Auswirkungen. Denn: Die Pläne der Bundesregierung sehen deutliche Kürzungen bei der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) vor. Dazu gehört auch die Streichung des 2018 eingeführten Sonderrahmenplans „Ländliche Entwicklung“.
„Oberfranken würde über ein Drittel seiner Fördergelder verlieren, wenn die Pläne so umgesetzt werden“, befürchtet Lothar Winkler, Leiter des Amts für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberfranken. „Die Verlierer dabei wären eindeutig die Kommunen mit ihren Bürgerinnen und Bürgern, die auf dem Land leben. Zahlreiche Projekte kämen zum Stillstand, weniger neue könnten angegangen werden und viele Gemeinden sowie auch Privatleute müssten länger auf die Auszahlung von Geldern warten“, fügt er hinzu.
Ein Blick auf die Zusammensetzung der Fördermittel im bayerischen Haushalt 2023 zeigt: Von den insgesamt 172 Mio. Geldern für die Ländliche Entwicklung stammen immerhin 45 Mio. aus der GAK und 49 Mio. aus dem Sonderrahmenplan. Sollten der Sonderrahmenplan und Teile der GAK-Förderung wegfallen, müssten die sieben Ämter für Ländliche Entwicklung im Freistaat energisch den Rotstift ansetzen. Und das, obwohl im Koalitionsvertrag der Ampel explizit die Verantwortung betont wird, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen zu schaffen. Zudem ist dort sogar von einer Aufstockung des Sonderprogramms für den Ländlichen Raum die Rede (vgl. Koalitionsvertrag "Mehr Fortschritt wagen“ 2021, S. 128). Dennoch hatte die Bundesregierung Anfang Juli den Entwurf des Bundeshaushalts 2024 mit den entsprechenden Kürzungen beschlossen, im Herbst muss der Bundestag darüber abstimmen.
Die Ämter für Ländliche Entwicklung kümmern sich in den jeweiligen Regierungsbezirken um Dorferneuerungen und Flurneuordnungen, den ländlichen Wegebau sowie die Integrierten Ländlichen Entwicklungen (ILE). Sie beraten Menschen und Kommunen beispielweise bei Themen wie der Grundversorgung, der Energiewende, bei Klimaanpassungsmaßnahmen oder unterstützen Kleinstunternehmer im Ländlichen Raum.