Ländliche Entwicklung in Bayern
Unsere Instrumente in den Projekten

Zielführendes Entwickeln des ländlichen Raums braucht geregelte Vorgehensweisen und die Möglichkeit, bedarfsgerecht planen zu können. Je nach Aufgabenstellung setzt die Ländliche Entwicklung verschiedene Instrumente ein.

Integrierte Ländliche Entwicklung

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Immer mehr Gemeinden erkennen, dass viele ihrer Probleme in der Gemeinschaft mit anderen Gemeinden besser zu lösen sind als allein. Nach dem Motto „Gemeinsam sind wir stärker!“ entschließen sich benachbarte Gemeinden im ländlichen Raum freiwillig zur Zusammenarbeit. Sie setzen sich dabei zum Ziel, Einsparmöglichkeiten zu erschließen und Projekte gemeindeübergreifend zu planen und auszuführen. 

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Bürgermitwirkung

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„Mitdenken, mitplanen, mitgestalten“ – so lautet das Motto in Dorferneuerungen und Flurneuordnungen. Dahinter steht die Überzeugung: Nur wenn die Bürgerinnen und Bürger bei der Gestaltung ihres Lebensraumes mitwirken können, identifizieren sich auch mit dem Ergebnis. Deshalb sind sie aufgerufen, ihre Ziele zu nennen, Wünsche zu äußern und mit ihren Ideen die Zukunft ihrer Heimat mitzugestalten. 

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Bodenmanagement

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Die Anforderungen an den ländlichen Raum Bayern sind vielfältig: Produktion von Nahrungsmitteln, Erzeugung von Rohstoffen und Energie, attraktives Wohnumfeld, vielfältiges Arbeitsplatzangebot, abwechslungsreiche Erholungsmöglichkeiten. Der Grund und Boden ist aber nicht vermehrbar und der Flächenverbrauch ist ungebremst. Mit Bodenmanagement werden Nutzungskonflikte gelöst. 

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Dorferneuerung und Gemeindeentwicklung

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Rund 60 % der Menschen in Bayern leben im ländlichen Raum, und auch viele Städter zieht es immer wieder aufs Land. Sie alle sehnen sich nach einem intakten, überschaubaren Lebensraum, erwarten aber gleichwertige Lebensverhältnisse wie in den Städten. Bayern unterstützt deshalb seinen ländlichen Raum mit der Dorferneuerung und fördert die Standort- und Lebensqualität in den Dörfern und Gemeinden. 

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Maßnahmen privater Bauherren für das Ortsbild

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Die privaten Anwesen mit ihren Gebäuden, Hofräumen und Vorgärten prägen in besonderem Maß das Erscheinungsbild der Dörfer in Bayern. Dieser Tatsache trägt auch die Dorferneuerung Rechnung. Gerade die Investitionen privater Bauherren in leerstehende Bausubstanz, markante alte Gebäude und in die Modernisierung nicht mehr zeitgemäßer Häuser verhindern, dass die Ortskerne aussterben. 

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Flurneuordnung

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Der ländliche Raum Bayerns bietet den Menschen hohe Lebensqualität; seine gepflegte, abwechslungsreiche Kulturlandschaft prägt das Gesicht unseres Landes. Zudem sind Lebensqualität und Kulturlandschaft eng mit der bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft verbunden. Nur wenn es gelingt, Wiesen, Äcker und Wälder nachhaltig zu bewirtschaften, werden sich diese Werte auf Dauer sichern lassen. 

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Unternehmensverfahren

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Großbaumaßnahmen der öffentlichen Hand wie neue Autobahnen, Eisenbahnstrecken, Schifffahrtswege, Bundes- und Staatsstraßen oder Ortsumgehungsstraßen führen oft zu massiven Eingriffen in die Landschaft, die Infrastruktur und den Grundbesitz. Durch ein Unternehmensverfahren werden die Nachteile für Grundeigentümer vermieden oder ausgeglichen und die benötigten Flächen ohne Enteignung bereitgestellt. 

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Freiwilliger Landtausch

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Zeit ist Geld – das gilt auch in der Landwirtschaft. Arbeitsaufwand und Kosten spart der Landwirt vor allem, wenn seine Grundstücke günstig zusammenliegen. Manchmal genügt für eine bessere Bewirtschaftung schon die Verlegung weniger Grundstücke. Dies kann über einen Freiwilligen Landtausch schnell, bedarfsgerecht und kostengünstig erreicht werden. 

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Freiwilliger Nutzungstausch

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Der Wettbewerb in der Landwirtschaft erfordert, kostengünstig und mit möglichst geringem Zeitaufwand zu produzieren. Diesem Ziel stehen häufig Grundstücksstrukturen oder Pachtverhältnisse mit unrentablem Arbeits- und Zeitaufwand entgegen: Die Felder und Wiesen der Betriebe liegen zerstreut, sind zu klein oder ungünstig geformt. Ein Freiwilliger Nutzungstausch schafft rasche Abhilfe. 

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Ländlicher Straßen- und Wegebau

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Außerhalb von Projekten nach dem Flurbereinigungsgesetz kann die Ländliche Entwicklung die Planung und Herstellung von Verbindungswegen zu Almen und Alpen, Einzelhöfen und Weilern fördern, ferner von Feld- und Waldwegen, soweit diese dem Lückenschluss von Wander- und Radwegenetzen dienen. So werden in Gemeinden Erschließungen durch Ländliche Entwicklung unterstützt. 

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