In Projekten auf der Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes erfolgen öffentlich-rechtliche Schritte, die durch Verwaltungsakte mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntgemacht werden.
Verwaltungsakte, Verfahrenskarten und dazugehörige Bekanntmachungstexte zu Projekten der Ländlichen Entwicklung sollen neben der ortsüblichen oder öffentlichen Bekanntmachung zusätzlich im Internet veröffentlicht werden (Art. 27a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes - BayVwVfG). Darüber hinaus können öffentliche Bekanntmachungen auf Grundlage des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durch die Bekanntgabe im Internet ersetzt werden.
Freiwilliger Landtausch Feilitzsch II, Lkr. Hof
Freiwilliger Landtausch Unterailsfeld, Lkr. Forchheim
Freiwilliger Landtausch Püttlach IV, Lkr. Bayreuth
Freiwilliger Landtausch Neufang III, Lkr. Kulmbach
Dorferneuerung Zeyern, Lkr. Kronach
Dorferneuerung Martinlamitz II, Lkr. Hof
Dorferneuerung Burgwindheim, Lkr. Bamberg
Dorferneuerung Ebrach, Lkr. Bamberg
Flurneuordnung Ebrach II, Lkr. Bamberg
Flurneuordnung und Dorferneuerung Döberschütz-Fenkensees II, Lkr. Bayreuth
Flurneuordnung und Dorferneuerung Priesendorf, Lkr. Bamberg
Flurneuordnung und Dorferneuerung Oberleiterbach, Lkr. Bamberg
Dorferneuerung Trogen, Lkr. Hof
Dorferneuerung Rossach, Lkr. Coburg
Flurneuordnung Oberküps-Unterküps, Lkr. Lichtenfels
Dorferneuerung Betzenstein, Lkr. Bayreuth
Dorferneuerung Busbach, Lkr. Bayreuth
Flurneuordnung Münchenreuth, Lkr. Hof
Flurneuordnung Münchenreuth, Lkr. Hof
Dorferneuerung Roßfeld-Rudelsdorf, Landkreis Coburg
Dorferneuerung Rugendorf, Lkr. Kulmbach
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
Integrierte Ländliche Entwicklungen, einfache Dorferneuerungen, Freiwillige Nutzungstausch-Projekte oder gezielten Ländlichen Straßen- und Wegebau führt die Ländliche Entwicklung außerhalb des Flurbereinigungsgesetzes durch. Sie liegen in der Verantwortung ihrer Träger, den Gemeinden bzw. den Tauschpartnern.