Flurneuordnung
Kulturlandschaft gestalten und Flächen effizient nutzen

Grüne Mittelgebirge und malerische Flusstäler kennzeichnen die Landschaft Oberfrankens. Fichtelgebirge, Frankenwald, Steigerwald und Fränkischer Jura mit ihren Hochlagen, die Tallagen von Main, Regnitz und ihren zahlreichen Nebenflüssen sowie Hügellandschaften, die vor allem die Regionen am Obermain und im Coburger Land prägen, ergeben ein kleinstrukturiertes, aber gleichzeitig sehr reizvolles Landschaftsbild.

Die Lebensqualität und die Kulturlandschaften mit ihren wertvollen Lebensräumen zu erhalten, ist eng mit der bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft verbunden. Nur wenn es gelingt, Wiesen, Äcker, Wälder und Weinberge unter Berücksichtigung gemeinschaftlicher Interessen effizient und nachhaltig zu bewirtschaften, werden sich diese Werte auf Dauer sichern lassen.

Gemeinschaftlich Zukunft gestalten – auch zum Vorteil des einzelnen Eigentümers

Flurneuordnung hilft den Landwirten, für ihre Wettbewerbsfähigkeit die Arbeitszeit zu verringern und Kosten zu sparen. Dazu werden Grundstücke zusammengelegt und Wege zur Erschließung der Landschaft oder von Dörfern, Weilern oder Einzelhöfen gebaut. Gleichzeitig wird aber auch die Landschaft im öffentlichen und gemeinschaftlichen Interesse gestaltet - für den Naturschutz, den Hochwasserschutz oder für Freizeit und Erholung.

Dreh- und Angelpunkt dazu ist das Bodenmanagement, mit dem Flächen dort zugeteilt werden, wo es für die Eigentümer bzw. die jeweilige Anforderung zweckmäßig ist. Flurneuordnungen mit besonderen Zielsetzungen sind Unternehmensverfahren oder Neuordnungen von Waldbesitz. Projekte, die sich auf die Zusammenlegung von Grundbesitz beschränken, werden als Freiwilliger Landtausch oder Freiwilliger Nutzungstausch durchgeführt.

Zur Durchführung einer Flurneuordnung bilden die Grundeigentümer die Teilnehmergemeinschaft, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Teilnehmergemeinschaft übernimmt verantwortlich die Planung und Durchführung der Projekte. Das heißt, eine umfassende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist nicht nur seit langem geübte Praxis, sondern auch gesetzlich verankert. Gesetzlich ist auch die Mitwirkung zur Berücksichtigung der öffentlichen Interessen geregelt.

Kosten senken und Kulturlandschaft sichern

Flurneuordnung beantragen und durchführen

Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken ist für die Durchführung der Flurneuordnung zuständig. Es leistet planerische, finanzielle und organisatorische Hilfe. Bei ihm sind auch Flurneuordnungen zu beantragen. Mitarbeiter des Amtes leiten und betreuen die Projekte und sind dabei vor Ort. Sie stehen im Dialog mit den Grundbesitzern, Gemeinden, Bürgerinnen und Bürgern sowie involvierten Behörden und Institutionen.

Insgesamt bearbeiten wir in Oberfranken derzeit 140 Projekte. Davon sind 110 Flurneuordnungen und 30 Freiwillige Landtausch-Projekte. 80 Flurneuordnungen sind mit einer Dorferneuerung kombiniert.