In Projekten auf der Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes erfolgen öffentlich-rechtliche Schritte, die durch Verwaltungsakte mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntgemacht werden.
Verwaltungsakte, Verfahrenskarten und dazugehörige Bekanntmachungstexte zu Projekten der Ländlichen Entwicklung sollen neben der ortsüblichen oder öffentlichen Bekanntmachung zusätzlich im Internet veröffentlicht werden (Art. 27a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes - BayVwVfG). Darüber hinaus können öffentliche Bekanntmachungen auf Grundlage des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durch die Bekanntgabe im Internet ersetzt werden.
Freiwilliger Landtausch Stierberg IV, Lkr. Bayreuth
Freiwilliger Landtausch Marktschorgast II, Lkr. Kulmbach
Freiwilliger Landtausch Frauendorf, Landkreis Lichtenfels
Freiwilliger Landtausch Neudorf VI, Lkr. Bayreuth
Dorferneuerung Muggendorf, Lkr. Forchheim
Freiwilliger Landtausch Uetzing II, Lkr. Lichtenfels
Freiwilliger Landtausch Feilitzsch II, Lkr. Hof
Flurneuordnung und Dorferneuerung Nemmersdorf, Lkr. Bayreuth
Flurneuordnung Speichersdorf III, Gemeinde Speichersdorf, Lkr. Bayreuth
Dorferneuerung Rüssenbach, Lkr. Forchheim
Flurneuordnung Saugendorf II, Lkr. Bayreuth
Dorferneuerung Martinlamitz II, Lkr. Hof
Dorferneuerung Burgwindheim, Lkr. Bamberg
Dorferneuerung Ebrach, Lkr. Bamberg
Flurneuordnung Ebrach II, Lkr. Bamberg
Flurneuordnung und Dorferneuerung Döberschütz-Fenkensees II, Lkr. Bayreuth
Dorferneuerung Tüschnitz, Landkreis Kronach
Dorferneuerung Lahm-Pülsdorf-Herreth, Lkr. Coburg
Dorferneuerung Roßfeld-Rudelsdorf, Stadt Bad Rodach, Lkr. Coburg
Dorferneuerung Roßfeld-Rudelsdorf, Stadt Bad Rodach, Lkr. Coburg
Dorferneuerung Neunkirchen a. Main, Lkr. Bayreuth
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
Integrierte Ländliche Entwicklungen, einfache Dorferneuerungen, Freiwillige Nutzungstausch-Projekte oder gezielten Ländlichen Straßen- und Wegebau führt die Ländliche Entwicklung außerhalb des Flurbereinigungsgesetzes durch. Sie liegen in der Verantwortung ihrer Träger, den Gemeinden bzw. den Tauschpartnern.