In Projekten auf der Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes erfolgen öffentlich-rechtliche Schritte, die durch Verwaltungsakte mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntgemacht werden.
Verwaltungsakte, Verfahrenskarten und dazugehörige Bekanntmachungstexte zu Projekten der Ländlichen Entwicklung sollen neben der ortsüblichen oder öffentlichen Bekanntmachung zusätzlich im Internet veröffentlicht werden (Art. 27a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes - BayVwVfG). Darüber hinaus können öffentliche Bekanntmachungen auf Grundlage des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durch die Bekanntgabe im Internet ersetzt werden.
Freiwilliger Landtausch Neufang III, Lkr. Kulmbach
Dorferneuerung Zeyern, Lkr. Kronach
Freiwilliger Landtausch Langenloh III, Landkreis Bayreuth
Dorferneuerung Betzenstein, Lkr. Bayreuth
Dorferneuerung Busbach, Lkr. Bayreuth
Flurneuordnung Sassendorf II, Lkr. Bamberg
Flurneuordnung und Dorferneuerung Appendorf, Lkr. Bamberg
Dorferneuerung Roßfeld-Rudelsdorf, Landkreis Coburg
Dorferneuerung Töpen, Lkr. Hof
Dorferneuerung Rugendorf, Lkr. Kulmbach
Flurneuordnung und Dorferneuerung Kirchahorn, Lkr. Bayreuth
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
Integrierte Ländliche Entwicklungen, einfache Dorferneuerungen, Freiwillige Nutzungstausch-Projekte oder gezielten Ländlichen Straßen- und Wegebau führt die Ländliche Entwicklung außerhalb des Flurbereinigungsgesetzes durch. Sie liegen in der Verantwortung ihrer Träger, den Gemeinden bzw. den Tauschpartnern.